Feb 2026

BGH-Urteil zur Untervermietung

BGH-Urteil: Makler haften bei Diskriminierung

BGH-Urteil zur AGG-Haftung von Maklern 
Praktische Konsequenzen für Makler und Verwalter 
Stand: 30. Januar 2026 
Einordnung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2026 (I ZR 129/25) 
Die Wohnungssuche ist für viele Menschen mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Nach 
Erkenntnissen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist sie für Personen mit ausländischen, 
insbesondere arabisch oder südasiatisch klingenden Namen, häufig nochmals erschwert. Vor diesem 
Hintergrund hatte sich der Bundesgerichtshof mit einem Fall der sogenannten 
Namensdiskriminierung zu befassen. 
Mit Urteil vom 29. Januar 2026 (Az. I ZR 129/25) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass 
Immobilienmakler im Zugangs- und Auswahlprozess für Wohnraum eigenständige Adressaten des 
Benachteiligungsverbots des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind, sie seien das 
„Nadelöhr“ bei der Vergabe von Besichtigungsterminen. Bei Verstößen haften sie unmittelbar auf 
Entschädigung. Die vom Berufungsgericht zugesprochene Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro 
wurde bestätigt; die Revision blieb erfolglos. 
Zur Beweislage hat der Bundesgerichtshof zudem ausgeführt, dass sogenanntes Testing – also 
gezielte Vergleichsanfragen, etwa mit identischen Profilen und unterschiedlich klingenden Namen – 
grundsätzlich zulässig ist, sofern kein Rechtsmissbrauch vorliegt. 
Nicht entschieden – und für die Praxis von erheblicher Bedeutung – hat der Bundesgerichtshof: 
 dass Vermieter verpflichtet wären, mit bestimmten Personen einen Mietvertrag 
abzuschließen (kein Kontrahierungszwang), 
 nach welchen inneren Motiven ein Vermieter seine Auswahlentscheidung trifft, 
 dass jede Ablehnung eines Interessenten automatisch eine Diskriminierung darstellt. 
 Ob auch der Verwalter darunter fällt. 
Zur ausdrücklichen Anwendung auf Verwalter ist festzuhalten: Der Bundesgerichtshof hat nicht 
unmittelbar über deren Haftung entschieden. Eine Übertragbarkeit der Grundsätze liegt nahe, ist 
jedoch bislang nicht höchstrichterlich bestätigt. Verwalter sollten sich daher genauso verhalten wie 
Makler und Vermieter.  
Maßgeblich ist allein das eigene Verhalten des Maklers – und gegebenenfalls des Verwalters – bei 
der Sichtung von Anfragen, der Auswahl von Interessenten, sowei bei der Vergabe von Besichtigungsterminen. 


Aktuelles

BGH-Urteil zur Untervermietung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Makler haften, wenn Wohnungssuchende diskriminiert werden. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Besichtigungstermine nach dem Namen oder der vermuteten Herkunft vergeben oder verweigert werden. 

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Wohnungen in Deutschland werden erstmals seit Jahrzehnten wieder kleiner

Nach Jahrzehnten kontinuierlich wachsender Wohnflächen deutet sich eine historische Trendwende an: Erstmals seit Beginn der Erhebungen stagniert die durchschnittliche Wohnungsgröße in Deutschland und dürfte in den kommenden Jahren schrumpfen. Seit 1965 wuchs sie von 69 auf 94 Quadratmeter – und damit um mehr als ein Drittel. Parallel dazu hat sich die Wohnfläche pro Person von knapp 20 auf gut 49 Quadratmeter mehr als verdoppelt. Doch seit etwa 2005 werden Neubauwohnungen wieder kleiner, was sich auch im Bestand bemerkbar machen wird: Bis 2050 dürfte die durchschnittliche Wohnung etwa sechs Quadratmeter kleiner sein als heute.Nach Jahrzehnten kontinuierlich wachsender Wohnflächen deutet sich eine historische Trendwende an: Erstmals seit Beginn der Erhebungen stagniert die durchschnittliche Wohnungsgröße in Deutschland und dürfte in den kommenden Jahren schrumpfen. Seit 1965 wuchs sie von 69 auf 94 Quadratmeter – und damit um mehr als ein Drittel. Parallel dazu hat sich die Wohnfläche pro Person von knapp 20 auf gut 49 Quadratmeter mehr als verdoppelt. Doch seit etwa 2005 werden Neubauwohnungen wieder kleiner, was sich auch im Bestand bemerkbar machen wird: Bis 2050 dürfte die durchschnittliche Wohnung etwa sechs Quadratmeter kleiner sein als heute.Nach Jahrzehnten kontinuierlich wachsender Wohnflächen deutet sich eine historische Trendwende an: Erstmals seit Beginn der Erhebungen stagniert die durchschnittliche Wohnungsgröße in Deutschland und dürfte in den kommenden Jahren schrumpfen. Seit 1965 wuchs sie von 69 auf 94 Quadratmeter – und damit um mehr als ein Drittel. Parallel dazu hat sich die Wohnfläche pro Person von knapp 20 auf gut 49 Quadratmeter mehr als verdoppelt. Doch seit etwa 2005 werden Neubauwohnungen wieder kleiner, was sich auch im Bestand bemerkbar machen wird: Bis 2050 dürfte die durchschnittliche Wohnung etwa sechs Quadratmeter kleiner sein als heute.Nach Jahrzehnten kontinuierlich wachsender Wohnflächen deutet sich eine historische Trendwende an: Erstmals seit Beginn der Erhebungen stagniert die durchschnittliche Wohnungsgröße in Deutschland und dürfte in den kommenden Jahren schrumpfen. Seit 1965 wuchs sie von 69 auf 94 Quadratmeter – und damit um mehr als ein Drittel. Parallel dazu hat sich die Wohnfläche pro Person von knapp 20 auf gut 49 Quadratmeter mehr als verdoppelt. Doch seit etwa 2005 werden Neubauwohnungen wieder kleiner, was sich auch im Bestand bemerkbar machen wird: Bis 2050 dürfte die durchschnittliche Wohnung etwa sechs Quadratmeter kleiner sein als heute.Nach Jahrzehnten kontinuierlich wachsender Wohnflächen deutet sich eine historische Trendwende an: Erstmals seit Beginn der Erhebungen stagniert die durchschnittliche Wohnungsgröße in Deutschland und dürfte in den kommenden Jahren schrumpfen. Seit 1965 wuchs sie von 69 auf 94 Quadratmeter – und damit um mehr als ein Drittel. Parallel dazu hat sich die Wohnfläche pro Person von knapp 20 auf gut 49 Quadratmeter mehr als verdoppelt. Doch seit etwa 2005 werden Neubauwohnungen wieder kleiner, was sich auch im Bestand bemerkbar machen wird: Bis 2050 dürfte die durchschnittliche Wohnung etwa sechs Quadratmeter kleiner sein als heute.Nach Jahrzehnten kontinuierlich wachsender Wohnflächen deutet sich eine historische Trendwende an: Erstmals seit Beginn der Erhebungen stagniert die durchschnittliche Wohnungsgröße in Deutschland und dürfte in den kommenden Jahren schrumpfen. Seit 1965 wuchs sie von 69 auf 94 Quadratmeter – und damit um mehr als ein Drittel. Parallel dazu hat sich die Wohnfläche pro Person von knapp 20 auf gut 49 Quadratmeter mehr als verdoppelt. Doch seit etwa 2005 werden Neubauwohnungen wieder kleiner, was sich auch im Bestand bemerkbar machen wird: Bis 2050 dürfte die durchschnittliche Wohnung etwa sechs Quadratmeter kleiner sein als heute.Nach Jahrzehnten kontinuierlich wachsender Wohnflächen deutet sich eine historische Trendwende an: Erstmals seit Beginn der Erhebungen stagniert die durchschnittliche Wohnungsgröße in Deutschland und dürfte in den kommenden Jahren schrumpfen. Seit 1965 wuchs sie von 69 auf 94 Quadratmeter – und damit um mehr als ein Drittel. Parallel dazu hat sich die Wohnfläche pro Person von knapp 20 auf gut 49 Quadratmeter mehr als verdoppelt. 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Wohntraumstudie 2025

93 Prozent der Menschen in Deutschland sehen Wohneigentum als zentrale Absicherung im Alter, 87 Prozent verbinden den Immobilienkauf mit dem Wunsch nach Unabhängigkeit vom Vermieter. In Zeiten wirtschaftlicher und geopolitischer Unsicherheit gewinnt das eigene Zuhause damit zunehmend an Bedeutung als stabiler Rückzugsort. Das sind Ergebnisse der Wohntraumstudie 2025 der Interhyp AG.

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Eigenkapital bremst den Weg ins Eigenheim aus

Eigenkapital bremst den Weg ins Eigenheim aus
Trotz steigender Immobilienpreise haben sich die Zins- und Tilgungskosten seit den 1980er-Jahren dank sinkender Zinsen relativ stabil zum Haushaltseinkommen entwickelt. Der Eigenkapitalbedarf hingegen ist im selben Zeitraum deutlich gestiegen. Das zeigt eine Auswertung des Kiel Instituts für Weltwirtschaft⬈.

Politisch sei es daher entscheidend, die Eintrittshürden in den Eigentumsmarkt zu senken. Eine gezielte Senkung der Grunderwerbsteuer, kombiniert mit einer Anhebung der Grundsteuer, könnte die Hürden beim Kauf deutlich mindern, ohne die öffentlichen Haushalte zu belasten, so die Studienautoren vom Kiel Institut für Weltwirtschaft. 

 

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