Apr 2025

Wohnungspolitische Einordnung des Koalitionsvertrags durch IVD-Präsident Dirk Wohltorf

Weniger als erhofft, aber besser als befürchtet

Sehr geehrter Herr Leitel,
 
weniger als erhofft, aber besser als befürchtet – so lautet nach der Analyse des Koalitionsvertrages mein wohnungspolitisches Fazit. Wir wissen jetzt, dass sich das Kämpfen gelohnt hat: Die E-Mails, Telefonate und WhatsApp-Nachrichten, die seit meiner letzten Mail an Sie zwischen Politik und Verband hin und her gegangen sind, haben Früchte getragen. Wir konnten Gutes erreichen, Schlimmeres verhindern, Einiges verbessern, Manches abmildern. Und trotzdem enthält der Koalitionsvertrag Bestandteile, die dem Wohnungsmarkt in Deutschland Schaden zufügen werden, wenn es nicht gelingt, bei der Umsetzung der Pläne gegenzusteuern.


Doch fangen wir mit dem Guten an:

  • Eine Versteuerung der Veräußerungsgewinne bei vermieteten Wohnimmobilien wird es auch nach zehn Jahren nicht geben.
  • Die Kapppungsgrenzen im Mietrecht werden nicht weiter abgesenkt.
  • Die Länderöffnungsklausel zur Einführung eines Mietendeckels nach Berliner Vorbild hat es nicht in die Endfassung des Koalitionsvertrages geschafft.
  • Das Gebäudeenergiegesetz (sog. Heizungsgesetz) wird runderneuert und soll einfacher, flexibler und technologieoffener werden.
  • Der EH55-Standard soll zeitlich befristet für bereits vor Auslaufen der Förderung genehmigte Projekte wieder förderfähig werden.
  • Die Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie sollen ausgeschöpft werden.
  • Die Wohnungsbauförderung soll aus dem EU-Beihilferecht fallen, so dass mehr Geld auf nationaler Ebene zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Die Förderprogramme der KfW sollen vereinfacht werden.
  • Die Grundsteuer soll nicht auf den Vermieter umgelegt werden.

Es gibt aber auch Pläne mit toxischer Wirkung, die wir bei der Umsetzung des Koalitionsvertrages abwehren müssen. Dazu zählen:

  • Das Vorkaufsrecht für Kommunen in Milieuschutzgebieten soll gestärkt und der preislimitierte kommunale Vorkauf soll vereinfacht werden.
  • Das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten soll verlängert werden (bisher u.a. Berlin, Hamburg).
  • Die Mietpreisbremse soll in angespannten Wohnungsmärkten um vier Jahre verlängert werden und die Nicht-Einhaltung möglicherweise mit einem Bußgeld bewehrt werden.
  • § 5 WiStG soll präzisiert werden (Umsetzung § 5 WiStG und Bußgeld Mietpreisbbremse soll zuvor von einer Expertengruppe behandelt werden).
  • In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmieten bei der Wohnraumvermietung sowie möblierte und Kurzzeitvermietungen einer erweiterten Regulierung unterworfen werden.

Tendenziell positiv, aber zu unbestimmt, um sie abschließend bewerten zu können, sind folgende Ankündigungen:

  • Zur Wohneigentumsbildung für Familien („Starthilfe Wohneigentum“), zur Neubauförderung und zur Sanierung bestehenden Wohnraums sollen steuerliche Maßnahmen verbessert, eigenkapitalersetzende Maßnahmen geschaffen und die Übernahme von staatlichen Bürgschaften für Hypotheken geprüft werden.
  • Wer günstig vermietet, soll steuerlich belohnt werden.


Nicht in den Koalitionsvertrag geschafft haben es Regelungen zur Erbschaft-, zur Grunderwerb- und zur Vermögensteuer.

Dies in aller Kürze. Sie können sich weiter darauf verlassen, dass Ihre Interessen durch unsere politische Arbeit sehr gut vertreten und Sie immer auf dem Laufenden gehalten werden.

Ihr Dirk Wohltorf
IVD-Präsident




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Sehr geehrter Herr Leitel,
 
weniger als erhofft, aber besser als befürchtet – so lautet nach der Analyse des Koalitionsvertrages mein wohnungspolitisches Fazit. Wir wissen jetzt, dass sich das Kämpfen gelohnt hat: Die E-Mails, Telefonate und WhatsApp-Nachrichten, die seit meiner letzten Mail an Sie zwischen Politik und Verband hin und her gegangen sind, haben Früchte getragen. Wir konnten Gutes erreichen, Schlimmeres verhindern, Einiges verbessern, Manches abmildern. Und trotzdem enthält der Koalitionsvertrag Bestandteile, die dem Wohnungsmarkt in Deutschland Schaden zufügen werden, wenn es nicht gelingt, bei der Umsetzung der Pläne gegenzusteuern.

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Immer weniger Baugenehmigungen - IVD-Präsident Wohltorf fordert „Doppel-Wumms“ für den Neubau

Die Zahl der Baugenehmigungen ist weiter rückläufig, meldet heute das statistische Bundesamt (Destatis) für den April 2023. Demnach wurden 31,9 Prozent Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat genehmigt. Bei den genehmigten Einfamilienhäusern gab es im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Einbruch um 33,5 Prozent, bei den Zweifamilienhäusern sogar um 52,1 Prozent. Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser sind um 27,1 Prozent ebenfalls stark rückläufig.

 

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